Waffengesetz (WaffG)
§1 Waffenschein
Um eine Waffe legal tragen zu dürfen, benötigen Sie einen Waffenschein.
Dieser kann beim LSPD nach einer kurzen Prüfung erworben werden.
§2 Legale Waffen
Legale Hieb und Stichwaffen: Legale Handfeuerwaffen:
- Messer - Walther P99
- Axt - Vintage Pistole
- Baseballschläger - SNS Pistole
Langwaffen sind nur für staatliche Fraktionen legal.
§3 Illigale Waffen
Alle Langwaffen und deren Munition sind illegal.
Die Ausnahme hierzu sind staatliche Fraktionen, diese dürfen Langwaffen legal nutzen.
§4 Tragen von Waffen
1.1 Das offene Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit ist verboten.
Ausgenommen hiervon sind Exekutivbeamte
1.2 Das Mitführen von Waffen in staatlichen Gebäuden ist verboten.
Davon ausgenommen sind staatliches Sicherheitspersonal sowie Exekutiv - und Ermittlungsbeamte
Vor dem Eintritt dürfen Waffen von Zivilisten (mit gültigem Waffenschein) vorübergehend in Verwahrung genommen werden.
§5 Verwendung von Waffen
Waffen dürfen nur zum Schutz ihres eigenen Lebens und Leibes ( Notwehr ) genutzt werden.
§6 Dienstwaffen
1.1 staatliche Beamte (ausgenommen EMS und Weazel News) ist es erlaubt, die Waffen aus der Waffenkammer der jeweiligen Staatsorganisation im Dienst mit sich zu führen.
1.2 Es ist verboten, staatliche Waffen oder auch schwere Schutzwesten an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen oder als Zivilist zu besitzen.
§7 Waffenhandel
Es ist strengstens untersagt, Waffen an andere Stellen oder Personen zu verkaufen.
Der Handel obliegt alleine den vom Staat befugten Läden.
§8 Bußgelder und Strafen
Bußgelder und Strafen werden im staatlichen Strafkatalog festgehalten.
