Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
§1 Allgemeine Bestimmungen
Das Gesetz dient dazu
Abstinenz zu fördern
Die Verfügbarkeit und den Zugriff für medizinische Zwecke zu sichern.
Bürger vor einer Sucht / Abhängigkeit zu schützen.
Die Öffentlichkeit vor Gefahren zu schützen.
Kriminelle Handlungen zu bekämpfen, die mit Betäubungsmittel im Zusammenhang stehen.
§2 Medizinische Produkte
folgende Artikel zählen zu den Medizinischen Produkten
Morphium(10mg)
Morphium(30mg)
Paracetamol
Spritze
Strafbar macht sich,
1.1 Wer medizinische Gegenstände, die gestohlen oder auf andere rechtswidrige Weise erhalten wurden, an Dritte weiterverkauft.
1.2 Wer als EMS Mitarbeiter Medizinische Produkte zivil weiterverkauft.
1.3 Wer Bürger und Bürgerinnen rechtswidrig Zugriff verschafft.
1.4 Wer diese auf dem Schwarzmarkt erwirbt oder sie dort weiterverkauft.
§3 Regelung für Betäubungsmittel
Das Mitführen von Drogen ist grundsätzlich verboten.
Darunter fallen wie folgt:
- LSD
- Meth
- Kokain
- Mariuana (Gras)*
* hier sind 5Gramm zum Selbstgebrauch erlaubt.